Was muss in der Patientenverfügung stehen?

Patientenverfügungen sind verbindlich: Sie müssen von Ärzten umgesetzt werden, wenn die Behandlungs- und Lebenssituation eintritt, für die sie ausgestellt wurden. Damit Ihre Verfügung anerkannt wird, muss sie schriftlich vorliegen und sollte enthalten:

  • Eine Eingangsformel mit Vor- und Familienname, Geburtsdatum und Anschrift
  • Eine genaue Beschreibung der Situation, in der die Patientenverfügung gelten soll. Zum Beispiel: "Wenn ich mich aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess befinde", oder "Wenn ich mich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit befinde".
  • Genaue Vorgaben, etwa zu lebenserhaltenden Maßnahmen, Schmerz- und Symptombehandlung sowie künstlicher Ernährung. Einfache Äußerungen wie "ich will nicht an Schläuchen hängen" reichen nicht aus.
  • Wünsche zu Sterbeort und -begleitung, etwa zum Sterben in vertrauter Umgebung
  • Aussagen zur Verbindlichkeit, zur Auslegung, zur Durchsetzung und zum Widerruf
  • einen Hinweis auf weitere Vorsorgeverfügungen
  • einen Hinweis auf eine mögliche Bereitschaft zur Organspende
  • eine Schlussformel mit Datum und Unterschrift
  • Aktualisierungen, etwa alle zwei Jahre, auch mit Datum und Unterschrift