Was muss in der Patientenverfügung stehen?
Patientenverfügungen sind verbindlich: Sie müssen von Ärzten umgesetzt werden, wenn die Behandlungs- und Lebenssituation eintritt, für die sie ausgestellt wurden. Damit Ihre Verfügung anerkannt wird, muss sie schriftlich vorliegen und sollte enthalten:
- Eine Eingangsformel mit Vor- und Familienname, Geburtsdatum und Anschrift
- Eine genaue Beschreibung der Situation, in der die Patientenverfügung gelten soll. Zum Beispiel: "Wenn ich mich aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess befinde", oder "Wenn ich mich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit befinde".
- Genaue Vorgaben, etwa zu lebenserhaltenden Maßnahmen, Schmerz- und Symptombehandlung sowie künstlicher Ernährung. Einfache Äußerungen wie "ich will nicht an Schläuchen hängen" reichen nicht aus.
- Wünsche zu Sterbeort und -begleitung, etwa zum Sterben in vertrauter Umgebung
- Aussagen zur Verbindlichkeit, zur Auslegung, zur Durchsetzung und zum Widerruf
- einen Hinweis auf weitere Vorsorgeverfügungen
- einen Hinweis auf eine mögliche Bereitschaft zur Organspende
- eine Schlussformel mit Datum und Unterschrift
- Aktualisierungen, etwa alle zwei Jahre, auch mit Datum und Unterschrift