Wann tritt die Patientenverfügung in Kraft?
Unabhängig von Art und Verlauf einer Erkrankung müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- aktuell sind Sie als Patient nicht einwilligungsfähig,
- beim Verfassen der Patientenverfügung waren Sie volljährig und einwilligungsfähig
- Ihr Wille für konkrete Lebens- und Behandlungssituationen ist festgelegt
- die nun geplante Maßnahme ist medizinisch notwendig