Wann tritt die Patientenverfügung in Kraft?

Unabhängig von Art und Verlauf einer Erkrankung müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • aktuell sind Sie als Patient nicht einwilligungsfähig,
  • beim Verfassen der Patientenverfügung waren Sie volljährig und einwilligungsfähig
  • Ihr Wille für konkrete Lebens- und Behandlungssituationen ist festgelegt
  • die nun geplante Maßnahme ist medizinisch notwendig